Antrag-Bildungspaket

Motto


Das neue Schuljahr 2012/2013 steht vor der Tür. Kosten für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf fallen an.

Das Bildungspaket unterstützt hier Familien mit geringem Einkommen. Bedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können für den Schulbedarf zum 1. August 2012 eine Pauschale in Höhe von 70 Euro erhalten.
 
Bei Schülerinnen und Schülern werden für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf 70 Euro zum 1. August und 30 Euro zum 1. Februar eines jeden Jahres gezahlt.
 
Schüler bzw. Schülerinnen sind alle Personen, die noch keine 25 Jahre alt sind, eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
 
Zum persönlichen Schulbedarf gehören neben der Schultasche und dem Sportzeug auch Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien, wie z.B. Füller, Malstifte, Zirkel, Geodreieck und Radiergummi.
 
Bezieher von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag erhalten den Schulbedarf nur auf Antrag. Die Anträge können ab sofort gestellt werden. Antragsformulare sind auf der Homepage des Landkreises
www.landkreis-cham.de (Formularsuche: Bildung und Teilhabe) verfügbar oder auch direkt beim Landratsamt oder bei den Gemeinden erhältlich.
 
Bezieher von Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld) und dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung bei Erwerbsminderung) erhalten den Schulbedarf von Amts wegen, d.h. automatisch ohne Antragstellung.